EnEV 2009

Gesetze und Verordungen 2009

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Für das Bauen neuer Häuser und die Sanierung bestehender Gebäude sind seit Jahresbeginn 2009 neue Gesetze und Verordnungen in Kraft.

Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) ist seit dem 01.01.2009 als Bundesgesetz in Kraft und regelt die Verwendung erneuerbarer Energien im Neubau.

Die am 01.10.2009 in Kraft getretene Energieeinsparverordung (EnEV 2009 als Leseversion) regelt die Umsetzung der im EEWärmeG definierten Ziele zur CO2 Einsparung. Auch hier werden hauptsächlich die Anforderungen an den Neubau definiert.

Das EEWärmeG ermöglicht den Ländern eigene Verordnungen zur Energieeinsparung und zum Abbau der CO2-Emission zu erlassen. Das hier im Referentenentwurf vorliegende Berliner Klimaschutzgesetz wendet sich an den Gebäudebestand aller Häuser, welche vor dem 01.01.2009 errichtet wurden. In diesem Entwurf müssen z.B. Heizungen, welche mit fossilen Brennstoffen betrieben werden und älter als 20 Jahre sind generell erneuert werden. Auch die EnEV 2009 sieht für diese Heizungen ein Betriebsverbot vor, wenn sie vor dem 01.10.1978 eingebaut wurden.

Die Nutzung der Nachtspeicherheizungen geht ebenfalls ihrem Ende entgegen. Hier ist schon in der EnEV 2009 ein Verbot ab dem 01.01.2020 definiert.

Viele Häuser, deren Heizung erneuert werden muß, lassen sich mit den hochmodernen Luft/Wasser-Wärmepumpen sanieren. Ein Einsatz dieser Wärmepumpen ist selbst dann möglich, wenn sehr hohe Vorlauftemperaturen bedingt durch alte Heizkörper (bis 80°C möglich) benötigt werden.

In allen Fragen rund im die Sanierung von Gebäuden oder den Bau neuer Häuser mit moderner Wärmepumpentechnik ist Kallenbach & Raschick ihr kompetenter Ansprechpartner. Nutzen Sie unsere Erfahrung aus über 100 installierten Wärmepumpenanlagen im Raum Berlin und Brandenburg!

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